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Alles, was Recht ist

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 Thema 

Inklusion durch Recht – Informationen, Mitteilungen und Einordnungen zu aktuellen Rechtsfragen, die Menschen mit Behinderung betreffen.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass Diskriminierungen vermieden und abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und vollumfänglich am Leben teilhaben können. Dabei kommen wir regelmäßig mit Recht in Berührung. Meistens geht es dabei um die deutschen Sozialgesetzbücher. Manchmal sind auch Paragraphen aus anderen Rechtsbereichen wichtig, zum Beispiel aus dem Arbeits- oder Verwaltungsrecht. 

In allen Rechtsgebieten wollen wir das Verbot aus dem Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, in die Praxis transportieren helfen. Dabei werden Regelungen und Gerichtsentscheidungen des Europarechts und des Völkerrechts immer wichtiger.

So ist die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlage unserer Arbeit ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein Großteil unserer Arbeit besteht darin, die UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht und der deutschen Verwaltungspraxis wirksam werden zu lassen.

Auf dieser Seite weisen wir regelmäßig auf unserer Meinung nach wichtigen Gerichtsentscheidungen und sonstige rechtliche Nachrichten hin.


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KSL-Experte
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Manuel Salomon

Ihr Ansprechpartner zum Thema

Manuel Salomon ist Projektreferent im Projekt der Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW). Als ausgebildeter Volljurist ist er schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich des Sozialrechts tätig.

 

Unser Redaktionsteam

Bei den KSL.NRW arbeiten mehrere Jurist*innen. Auf dieser Seite tragen sie als Autorenteam Informationen, Mitteilungen und Einordnungen zu aktuellen Rechtsfragen zusammen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Zum Autorenteam dieser Themenseite zählen Ulrike Häcker, Manuel Salomon, Martina Steinke und Natalie Ziemann.

  • Foto mehrer Ausgaben der KSL-Konkret #9

    Jetzt erschienen: Die neue KSL-Konkret #9 Soziale Rechte durchsetzen

    Ein Ratgeber zu Widerspruch und Klage. Die KSL-Konkret thematisiert in kompakter Form Ihre Rechte. Sie soll Ihnen Wege durch den Rechtsweg aufzeigen und ermuntern – wenn es nötig ist – den Mut zu haben sich zu wehren.

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  • Braille-Drucker

    Zugänglichmachungsverordnungsstelle – Verwaltungsgericht Düsseldorf

    Der Anspruch auf Zugänglichmachung von barrierefreien Unterlagen besteht gegenüber der für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständigen Stelle. Diese kann die Zugänglichmachung nach § 8 ZMV dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übertragen, das hierzu mit den erforderlichen technischen Einrichtungen ausgestattet worden ist, wie z.B. einem Drucker für Brailleschrift und Programmen zur Umwandlung von Schriftstücken in Audiodokumente.

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  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Gerichtshammer und eine Waage auf einer Tischoberfläche.

    INFOBLATT: Antragsformulare für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII

    Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 EUR im Jahr verdienen. Beantworten Sie nur die Fragen nach dem Beruf Ihrer Eltern oder Kinder. Weisen Sie den Sozialhilfeträger gegebenenfalls daraufhin, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR von mindestens einem Elternteil oder einem Kind überschritten sein muss, damit eine Kostenbeteiligung eingefordert werden kann.

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