UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Für die KSL.NRW ist die UN-BRK die wichtigste Arbeitsgrundlage. Die Abkürzung „UN-BRK“ steht für „United Nations – Behindertenrechtskonvention”. Die UN-BRK soll sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen genießen können. Dieses Ziel umfasst auch, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Die UN-BRK ist ein internationaler Vertrag. Die Staaten, die den Vertrag unterschrieben haben verpflichten sich, alles ihnen Mögliche zu tun, damit Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen teilhaben können. Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 unterzeichnet und ratifiziert – das bedeutet, dass die UN-BRK in Deutschland seit 2009 geltendes Recht ist und von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Zur Umsetzung der UN-BRK tragen die KSL.NRW in den Regierungsbezirken und in ganz NRW bei: Wir stärken mit unserer Arbeit die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Gesundheit, Gewaltschutz, Familie, Arbeit, Teilhabe am politischen Leben, Freizeit und Kultur, Sexualität, Rehabilitation, Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Inklusion als Menschenrecht
Eine lebenswerte Gesellschaft muss offen für alle Menschen sein. Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Niemand wird ausgegrenzt. Mehr noch: eine lebenswerte Gesellschaft muss die unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten aller Menschen wertschätzen.
In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen immer und überall dabei sein! Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Vielfalt aller Menschen von Beginn an in allen Strukturen mitgedacht und berücksichtig wird. Und, dass bestehende diskriminierende Barrieren abgebaut werden. Dabei verstehen wir inklusive Maßnahmen nicht als großzügige Wohltätigkeit, sondern als Grundlage eines würdigen Lebens, die jedem Menschen nach dem Gesetz zustehen.
Inklusion sichert allen Menschen das gleiche, volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe.
Selbstbestimmung und Teilhabe
Seit den 1970er Jahren gibt es in Deutschland die „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“. Menschen mit Behinderungen setzen sich dafür ein, Entscheidungen in ihrem Leben unabhängig und frei treffen zu können. Die KSL.NRW sind teils eng mit dieser Bewegung verknüpft und verfolgen die gleichen Ziele.
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen als selbstbestimmte Mitglieder der Gesellschaft gesehen und verstanden werden – wir wollen weg vom Bild des fürsorgebedürftigen, abhängigen Objekts hin zum eigenständigen, befähigten Menschen.
„Nichts über uns ohne uns!“ – dafür streiten Behindertenbewegungen weltweit bereits seit Jahrzehnten. Sie bringen damit zum Ausdruck: Bei Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betreffen, müssen sie in der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das gilt für politische Entscheidungen ebenso wie für den beruflichen oder privaten Bereich. Die KSL.NRW tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass dieses Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe in gesellschaftlichen Strukturen verankert wird.