KSL-MSi-NRW in Kooperation mit Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), Ko-KSL
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung schult sie in diesen drei Bereichen der Sinnesbehinderung:
- Blindheit und Sehbehinderung
- Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit
- Taubblindheit
Im Rahmen der Schulung werden alle Fragen rund um das Thema Sinnesbehinderung erläutert. Wer gilt als sinnesbehindert? Können gehörlose Menschen wirklich Lippen lesen? Wie kommunizieren taubblinde Menschen? Wie lesen Blinde Bücher oder E-Mails?
Neben einem theoretischen Teil, der zur Wissensvermittlung dient, können in einem praktischen Teil eigene Erfahrungen gesammelt werden.