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Alles, was Recht ist

Wir setzen uns dafür ein, dass Diskriminierungen vermieden und abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und vollumfänglich am Leben teilhaben können. Dabei kommen wir regelmäßig mit Recht in Berührung. Meistens geht es dabei um die deutschen Sozialgesetzbücher. Manchmal sind auch Paragraphen aus anderen Rechtsbereichen wichtig, zum Beispiel aus dem Arbeits- oder Verwaltungsrecht. 

In allen Rechtsgebieten wollen wir das Verbot aus dem Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, in die Praxis transportieren helfen. Dabei werden Regelungen und Gerichtsentscheidungen des Europarechts und des Völkerrechts  immer wichtiger.

So ist die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlage unserer Arbeit ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein Großteil unserer Arbeit besteht darin, die UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht und der deutschen Verwaltungspraxis wirksam werden zu lassen.

Auf dieser Seite weisen wir regelmäßig auf unserer Meinung nach wichtige Gerichtsentscheidungen und sonstige rechtliche Nachrichten hin.

 

Ihr Ansprechpartner

Manuel Salomon

Manuel Salomon

Telefon 0231 912 83 75
E-Mail manuel.salomon@ksl-arnsberg.de