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KSL NRW
KSL-Konkret #8 Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende (80 Seiten)
Diese Broschüre fokussiert in kompakter Form budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Die Inanspruchnahme einer Leistung in Form des Persönlichen Budgets eröffnet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Möglichkeiten, ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Ihre Unterstützungsbedarfe können passgenau in den jeweiligen Familienalltag integriert werden. Es entstehen Handlungsspielräume für die ganze Familie. -
KSL-MSi-NRW
Infoblatt „Beratungsangebote zum Thema Gewaltschutz für Frauen mit Hörbehinderung“ in Deutscher Gebärdensprache
Im Rahmen des Projektes Gewaltschutz wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anlaufstellen ein Infoflyer für Frauen mit Hörbehinderung entwickelt. Der Bedarf an Aufklärung zum Thema Gewaltschutz ist nach wie vor hoch. -
KSL NRW
Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt. -
KSL NRW
KSL-Konkret #7 Rechtliche Betreuung durch Eltern (132 Seiten)
Diese Broschüre thematisiert die Herausforderungen der Doppelrolle von Eltern, die die rechtliche Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Es ist sowohl für die betreuenden Eltern als auch für die betreuten Kinder sehr wichtig, dass zwischen der Elternrolle und der Betreuungsrolle ein spürbarer Unterschied gemacht wird. Was sollten Eltern wissen und bedenken, wenn sie die rechtliche Betreuung ihres Kindes übernehmen? Hierzu werden kompakte Informationen, Denkanstöße und Reflexionshilfen gegeben. -
KSL Münster
Muster-Anträge: Reisekostenerstattung für Assistenzen sowie Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene Hilfsmittel
Sowohl Reisekosten für Assistenzen als auch entstandene Stromkosten für elektrisch betriebene Hilftsmittel können erstattet werden.
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KSL NRW
KSL-Konkret #6 Wegweiser Barrierefreiheit (180 Seiten)
Diese Broschüre bietet in kompakter Form Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten so konkret wie möglich gestalten lässt. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL.NRW) geben dazu gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe. -
KSL NRW
KSL-Konkret #5 Kooperation statt Konkurrenz (68 Seiten)
Das Info-Heft gibt es nicht in Leichter Sprache.
Das Info-Heft haben wir für Fachleute geschrieben.
Die Fachleute beraten Menschen mit Behinderungen.
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KSL-MSi-NRW
Barry zeigt’s – Kommunikationskärtchen für den Alltag
Sie möchten in der Bäckerei einen großen Cappuccino und Schokobrötchen bestellen, und doch erschwert die laute Umgebung eine reibungslose Kommunikation? Kein Problem, Barry steht für „Barrierefreie Kommunikation“ und zeigt Ihre Bestellwünsche an! -
KSL-MSi-NRW
Sei kein Frosch - schreibe Alternativtexte!
Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.
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KSL NRW
KSL-NRW Allgemeiner Flyer
Sie wollen uns kennenlernen?
Hier finden Sie unseren allgemeinen Flyer der KSL.NRW zum Download. -
KSL NRW
KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen (280 Seiten)
Das Info-Heft gibt es nicht in Leichter Sprache. Das Info-Heft haben wir für Schüler geschrieben. Für Schüler, die eine Ausbildung zum Pfleger machen. -
KSL NRW
KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung – in Leichter Sprache (28 Seiten)
Das Info-Heft in Leichter Sprache bietet viele Infos zu Eltern mit Behinderung. -
KSL-MSi-NRW
Checkliste zur Erstellung barrierefreier Dokumente jetzt beim KSL-MSi-NRW
Viele blinde und sehbehinderte Menschen lesen Dokumente am Computer mit Hilfe eines sogenannten Screenreaders (Bildschirmvorlese-Software). Damit dieser Dokumente gut erfassen und vorlesen kann, gilt es einige Richtlinien zu beachten. Aber auch für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es wichtig, bei der Gestaltung des Dokumentes (zum Beispiel bei der Auswahl der Schriftart und -größe), bestimmte Formatierungen auszuwählen. -
KSL NRW
KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung (152 Seiten)
Das Info-Heft gibt es auch in Leichter Sprache. Dieses Heft ist für Eltern mit Behinderung. Oder für Menschen mit Behinderung, die Eltern werden möchten. -
KSL NRW
KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen (104 Seiten)
Das Info-Heft KSL-Konkret #2 gibt es noch nicht in Leichter Sprache. Im Heft geht es um Änderungen durch das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz. Was ändert sich für Sie beim Einkommen und beim Vermögen? -
KSL NRW
Mitreden und selbst entscheiden - Neue Regelungen für den Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung.
Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert. -
KSL NRW
KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget in Leichter Sprache (44 Seiten)
Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget. Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist. Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können. Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist. Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget. Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen. -
KSL NRW
KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget (92 Seiten)
Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.
Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.
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KSL NRW
Dokumentation des Fachtages "Persönliches Budget - Mehr als Geld."
Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.
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KSL NRW
Fachliche Expertise zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes NRW zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
KSL Expertise Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. -
KSL NRW
Stellungnahme der KSL zum Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX (BTHG)
Die KSL sprechen sich dafür aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der Ermächtigung in § 61 SGB IX (BTHG) Gebrauch macht, um die Obergrenze in Höhe von 40 Prozent der Bezugsgröße aus
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KSL NRW
Stellungnahme der KSL zur Frage der Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe für NRW
Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) obliegt es gemäß § 94 SGB IX (BTHG) den Ländern, den oder die Träger der Eingliederungshilfe für das jeweilige Bundesland zu bestimmen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit über diese Frage diskutiert. Die KSL nehmen diese Diskussion zum Anlass, um ein eigenes Votum zur Bestimmung der Trägerschaft und zur Verteilung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe abzugeben. Dabei nehmen die KSL Bezug auf die Tagesordnung der Anhörung im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 23. Mai 2017.