Gewaltschutz | KSL.Münster Direkt zum Inhalt
Eine Collage aus Bildern zum Thema Gewaltschutz: Eine Frau, die zu Bodenschaut, eine Gliederpuppe hängt in einer Hand, ein Rettungsring, eine rote Ampel und eine bronzene Justitia-Statue

Thema

Selbstbestimmt gegen Gewalt!

Menschen mit Behinderungen werden deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Menschen ohne Behinderung. Gründe dafür sind insbesondere diskriminierende Strukturen, Haltungen sowie einseitige Abhängigkeits- und Machtverhältnisse. Auf dieser Seite wollen die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW) Bewusstsein schaffen, Informationen teilen und Hinweise für einen besseren Schutz vor Gewalt bereitstellen. Dabei sind wir fest davon überzeugt, dass Selbstbestimmung ein zentrales Element von Gewaltschutz ist!


Gliederung

 


Beratungs- & Beschwerdemöglichkeiten

Hier finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können:

Hilfe bei unmittelbaren Gefahren- oder Notlagen

 

Im Notfall rufe die Polizei

Telefon: 110

Notrufapp: nora

https://www.nora-notruf.de/de-as/startseite

oder online: https://online.telefonseelsorge.de/

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" auch in DGS und in Leichter Sprache:

Telefon: 116016

https://www.hilfetelefon.de/

Kinder und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer":

Telefon: 116111

Hilfetelefon "Gewalt an Männern":

Telefon: 116016

Opfer-Telefon "Weißer Ring":

Telefon: 116006

Hinweistelefon "Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen":

Telefon: 0800 0431431

Telefonseelsorge:

Telefon: 0800 111 0 111

Opferschutzportal NRW:

https://www.opferschutzportal.nrw/

 

Mädchen- und Frauenberatungsstellen, Mädchenzufluchtsstätten und Frauenhäuser, Männerberatungsstellen

 

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" auch in DGS und in Leichter Sprache:

Telefon: 116016

https://www.hilfetelefon.de/

Autonome Frauennotrufe:

https://www.frauennotrufe-nrw.de/

Beratung für Mädchen:

https://familienportal.nrw/10-bis-16-jahre/beratung/beratung-fuer-maedchen

Angebote zur Unterstützung:

Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, können sich in zahlreichen landesgeförderten Einrichtungen Rat und Hilfe holen.

https://www.mkjfgfi.nrw/menue/gleichstellung/gewaltschutz-und-gewaltpraevention/unterstuetzung-fuer-frauen/angebote-zur

Frauenhäuser:

https://www.frauen-info-netz.de/

https://www.lag-autonomefrauenhaeusernrw.de/

Frauenhaussuche:

Folgende Filter können gesetzt werden: Rollstuhlgerecht, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Lernschwierigkeiten & kognitive Beeinträchtigung

www.fh-suche.de

Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken:

https://www.suse-hilft.de/de/

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe:

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles.html





Hilfe für Männer mit Gewalterfahrungen:

https://www.maennergewaltschutz.de/



Inklusive Männerberatung:

https://www.caritasverband-steinfurt.de/hilfe-beratung/hilfe-und-beratung/maennerberatung/maennerberatung

 

Kinderschutzeinrichtungen, Jugendämter, Erziehungs- und Familienberatungsstellen

 

Kinder und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer":

Telefon: 116111

Informationen für Kinder über Gewalt:

https://www.kidsinfo-gewalt.de/de

Hinweistelefon "Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen":

Telefon: 0800 0431431

Schulpsychologische Beratungsstellen:

https://www.schulministerium.nrw/schulpsychologische-beratungsstellen

Kinderschutzambulanzen:

https://www.mags.nrw/kinderschutz

Kinderschutz in NRW "Rat und Hilfe":

"Hier finden alle, die sich gerade Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, erste Informationen und Unterstützungsangebote.

Es ist gut, dass Sie nicht wegschauen."

https://www.kinderschutz-in-nrw.de/rat-und-hilfe/

Jugendämter:

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/

Erziehungs- und Familienberatungsstellen:

https://www.mkjfgfi.nrw/familienberatung-hilft-familien-schwierigen-lagen

Therapie- und Arztpraxen

 

Psychotherapie Platz finden:

https://www.116117.de/de/psychotherapie.php

Arztpraxis finden:

https://www.116117.de/de/index.php

Traumaambulanzen:

Rheinland LVR

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/leistungen/traumaambulanzen/traumaambulanzen.jsp

Westfalen-Lippe LWL

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/media/filer_public/76/26/76268d31-ecbb-4cf4-b15e-aaeface1aa7e/liste_traumaambulanzen_lwl_07_2020.pdf

 

Beschwerde- und Hilfestellen in Einrichtungen, Frauenbeauftragte in Werkstätten, Werkstatträte, WTG- Behörden

 

Monitoring- und Beschwerdestelle in NRW:

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW erfasst Meldungen und Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen.

https://www.lbbp.nrw.de/monitoring-und-beschwerdestelle

Frauenbeauftragte in Werkstätten, Werkstatträte:

In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz

https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/wfbm_al/werkstattrat/

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/arbeitundausbildung/werkstattrat_und_frauenbeauftragte/werkstattrat_und_frauenbeauftragte_1.jsp

WTG- Behörden:

Das WTG Gesetz enthält die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), aber auch personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Heimbeiräte etc.).

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/sozialwesen/wohn-und-teilhabegesetz

Kontakt zu den WTG- Behörden finden sie über die Internetseiten der Kommunen in NRW.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Als Folge von Gewalterfahrungen kann es notwendig sein, eine Strafanzeige zu stellen. Damit verbunden sind Zeug*innenaussagen bei der Polizei oder bei Gericht. Das kann mit Befürchtungen oder Belastungen verbunden sein. Zudem ist oft unbekannt, wie der weitere Prozess ablaufen wird. Bei Unsicherheiten und Fragen während des Prozesses unterstützt seit 2017 die Psychosoziale Beratung.

Diese beinhaltet folgende Punkte:

Aufklärung über Rechte und Pflichten als Zeug*in, Begleitung zur Polizei, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Gericht, Vermittlung von Nebenklageanwälten*innen Information über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung, Besichtigung des Gerichtssaals im Vorfeld, Psychosoziale Unterstützung rund um die Verhandlung, Begleitung und Unterstützung am Tag der Verhandlung, Information zum Opferentschädigungsgesetz und Hilfe bei der Antragstellung, Erläuterung des Verfahrensausgangs und psychosoziale Nachbetreuung, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungs- und Hilfsangeboten

Menschen mit Behinderungen können zu beiden beschriebenen Zielgruppen gehören und durch die Begleitung eine umfassendere Unterstützung finden.

Es wird empfohlen, sich bei Bedarf möglichst frühzeitig an mögliche psychosoziale Prozessbegleiter*innen zu wenden.

Die psychosoziale Prozessbegleitung kann beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Über den Antrag entscheidet das Gericht und trägt bei einer Beiordnung die Kosten. Bei der Beantragung kann Ihnen ein*e Begleiter*in Ihrer Wahl helfen, z. B. eine Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle und dem Notruf.

Eine psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Verfahrens zur Unterstützung herangezogen werden. Sie hat keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion. Das bedeutet: Die psychosozialen Prozessbegleiter*innen stehen dem Strafverfahren neutral gegenüber und ersetzen keine Beratung und/oder Therapie. Gespräche über den Tathergang finden nicht statt.

Grundlagen der Arbeit als Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sind die gesetzlichen Qualitätsstandards sowie die Qualitätsstandards des Bundesverbands der Psychosozialen Prozessbegleitung (bpp e.V.).

(Quelle: Frauenberatungsstelle Herford e.V. und Notruf)

Die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung ist bei Minderjährigkeit (zum Tatzeitpunkt) und bei sonstigen Opfern schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten, wenn diese ihre Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen können oder in besonderer Weise schutzbedürftig sind, geregelt.


Die KSL.NRW sind Teil der

Landesinitiative: Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe in NRW

Im Rahmen der Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen wollen Institutionen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen, der Leistungsträger und Leistungsanbieter sowie des Landes in den kommenden Jahren eng zusammenarbeiten. Ihr gemeinsames Ziel: Den Gewaltschutz in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen verbessern und die Behindertenhilfe weiterentwickeln.

Mehr Informationen zur Landesinitiative Gewaltschutz:

https://www.mags.nrw/gewaltschutz-einrichtungen-der-behindertenhilfe


Postkartenaktion

mehrere Stapel von Postkarten verschiedener Motiven zum Gewaltschutz

Postkartenaktion der Kompetenzzentren

Mit dieser Postkartenaktion möchten die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben zu verschiedenen Themen des Gewaltschutzes informieren und Bewusstsein schaffen. Die Postkarten können unter info@ksl-nrw.de kostenfrei bestellt werden.

Postkarte "Ich esse, wann ICH will"

Kennst du assistierte Selbstbestimmung?

Für viele behinderte Menschen ist es keine Selbstverständlichkeit, ihre Bedürfnisse zu erkennen und diese so zu erfüllen und auszugestalten, wie sie es wünschen. Ihr Alltag wird durch Regeln und Handlungsweisen bestimmt, die sie nicht selbst aufgestellt haben. Sie befinden sich in Abhängigkeitsverhältnissen und unterliegen fremden Entscheidungen und Strukturen. Diese Fremdbestimmungen lassen sich durch assistierte Selbstbestimmung verringern.

Schon mal was von Audismus gehört?

Audismus ist eine Form von Gewalt. Sie umfasst eine diskriminierende Haltung gegenüber Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. Die Missachtung individueller Kommunikationsbedürfnisse und -mittel verwehrt die gleichberechtigte Kommunikation und Teilhabe. In Folge können Benachteiligungen u.a. im sozialen, beruflichen oder gesundheitlichen Kontext auftreten.

Postkarte "Ich esse, wann ICH will"

 

Mehr erfahren zu: Assistierte Selbstbestimmung

Jeder Mensch hat das grundlegende Bedürfnis, sein Leben frei und unabhängig nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Das daraus resultierende Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung darf keinem Menschen abgesprochen werden.

So heißt es im Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (GG Art. 2 Satz 1)

Leider wird jedoch nach wie vor vielen Menschen mit Behinderungen das Bedürfnis nach und das Recht auf Selbstbestimmung aberkannt. Dabei wird häufig die Fähigkeit zur selbständigen mit der Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung gleichgesetzt. Dieser Fehlschluss ist die Hauptursache für das fremdbestimmende Verhalten gegenüber vielen Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung bzw. Assistenz angewiesen sind, können dennoch selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Menschen mit Behinderungen müssen von ihrem Hilfe- und Assistenzsystem daher nicht nur ‚gut versorgt‘, sondern auch bei der Wahrnehmung eines selbstbestimmten Lebens respektiert und unterstützt werden. Assistierte Selbstbestimmung heißt demnach selbstbestimmte Entscheidungen zu respektieren oder Menschen mit Behinderungen ggf. dazu zu befähigen, selbst Entscheidungen treffen zu können und sie bei dieser Entscheidungsfindung zu unterstützen, statt stellvertretend für sie die Entscheidungen zu treffen. Assistierte Selbstbestimmung wirkt damit Bevormundung entgegen, stärkt die persönlichen Rechte der Menschen mit Behinderungen und schützt so vor übergriffigem Verhalten, Diskriminierungen und Gewalt.

Der Paradigmenwechsel von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte, die mit dem Verständnis der assistierten Selbstbestimmung einhergeht, wird grundlegend in dem Buch ‚Assistierte Freiheit‘ von Sigrid Graumann beschrieben: https://www.campus.de/buecher-campus-verlag/wissenschaft/philosophie/as…

 

Mehr erfahren zu: Audismus

Audismus in Gebärdensprache erklärt:

Gebärde: Audismus | Sehen statt Hören | BR Fernsehen | Fernsehen | BR.de

Eine detailliertere Erklärung zu Audismus gibt es hier:

Was ist Audismus? - nicht stumm! (nicht-stumm.de)

 


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Was ist alles Gewalt? 

Gewalt fängt bei Grenzverletzungen an und geht bis zu strafrechtlich relevanten Handlungen.

„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“ (WHO)

Und…

„Gewalt ist generell alles, was ein Mensch als störend empfindet, sei das nun eine Ohrfeige, ein Tritt gegen das Schienbein oder eine Beleidigung. Gewalt ist immer eine subjektive Empfindung.“ (Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, Zdun)


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Formen von Gewalt und Diskriminierung

Personelle Gewalt:

  • Körperliche / physische Gewalt

    Beispiele: Schubsen, grobes Anfassen, unerlaubtes Festhalten, Einsperren
  • Seelische / psychische Gewalt

    Beispiele: Beleidigungen, Drohungen, Angst machen, Abwertungen, nicht ernst nehmen
  • Sexuelle / sexualisierte Gewalt

    Beispiele: Sexualisierte Bemerkungen, anzügliche Blicke, unerwünschte (intime) Berührungen, Sex ohne Zustimmung, beobachten beim Umziehen

Strukturelle Gewalt:

Strukturelle Gewalt entsteht durch gesellschaftliche Bedingungen und Strukturen. Sie ist erkennbar in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen sowie Rollenzuschreibungen. Strukturelle Gewalt hat in der Konsequenz wiederum gewaltvolle Auswirkungen auf einzelne Personen.

Beispiele: fehlende oder mangelnde Barrierefreiheit, fehlende Wahlmöglichkeiten in der Pflege und Assistenz, Gegebenheiten im häuslichen Umfeld, die die Intimsphäre stören oder gelebte Sexualität verhindern (z. B. Mehrbettzimmer), fehlende Schutz-Konzepte

 

Formen von Diskriminierung:

Eine weitere Erscheinungsform von Gewalt ist Diskriminierung. Es gibt unterschiedliche Formen der Diskriminierung:

Ableismus



Ableismus: Menschen ohne Behinderung werden mehr Macht und Möglichkeiten zuerkannt als den meisten Menschen mit Behinderungen.

Mehr dazu:

Alltagssprache: https://www.bpb.de/themen/inklusion-teilhabe/behinderungen/539319/ablei…

Leichte Sprache: https://diversity-arts-culture.berlin/diversity-arts-culture/woerterbuc…

 

Sexismus



Sexismus: Ungleiche Machtverhältnisse als Basis von Gewalt. Wenn Männer mehr Macht und Möglichkeiten als Frauen oder queere Menschen haben, entsteht Ausschluss und Unterdrückung.

Mehr dazu:

Alltagssprache: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/33140…

Leichte Sprache https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/leichte-sprache/was-ist-sexismu…

 

Rassismus

Rassismus: Weißen Menschen werden mehr Macht und Möglichkeiten zugeschrieben als schwarzen Menschen oder People of Colour.

Mehr dazu:

Alltagssprache: https://www.idaev.de/recherchetools/glossar?tx_dpnglossary_glossary%5Ba…

Leichte Sprache: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/rassismus.html

Klassismus

Klassismus: Menschen werden mehr Macht und Möglichkeiten aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder Position zugeschrieben.

Mehr dazu:

Alltagssprache https://www.idaev.de/recherchetools/glossar?tx_dpnglossary_glossary%5Ba…

Leichte Sprache: https://gladt.de/wp-content/uploads/2021/04/Broschuere-in-Leichte-Sprac…

 


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Folgen von Gewalt

Gewalt hat immer massive Auswirkungen auf Körper, Psyche und das soziale Umfeld von Betroffenen. Die erste unmittelbare Auswirkung von Gewalt ist, dass die Opfer in Furcht leben.

Bei Betroffenen kann es unter anderem zu folgenden körperlichen Reaktionen kommen:

  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • Albträume und Schlafstörungen
  • Erschöpfungszustände
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Schmerzen
  • Leistungsabfall

Bei Betroffenen kann es unter anderem zu folgenden psychischen Reaktionen kommen:

  • Gefühle von Ekel, Scham und Schuld
  • Angstzustände und Panikattacken
  • Depressionen
  • Kontrollverlust
  • Hilflosigkeit
  • Schreckhaftigkeit

Bei Betroffenen kann es unter anderem zu folgenden Reaktionen in Bezug auf das soziale Umfeld kommen:

  • Isolation und Rückzug
  • Finanzielle Abhängigkeit

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Wo findet Gewalt statt?

Gewalt kann überall stattfinden. In der Familie, unter Freund*innen, in der Schule, auf der Straße, im Bus, im Internet und in der eigenen Wohnung oder Wohneinrichtung. Demnach kann auch jede Person ein*e potentielle Täter*in sein: Freund*innen, Partner*innen, Eltern und andere Familienmitglieder, Kolleg*innen und Vorgesetzte, behandelnde Ärzt*innen oder Fahrdienste sowie fremde Personen.

Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben Gewalt besonders oft. Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt erleben sie zwei bis dreimal so viel Gewalt. Menschen mit Unterstützungsbedarf und Menschen, die sich insgesamt in sogenannten Abhängigkeitsverhältnissen befinden, weisen ein zusätzliches Risiko auf, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden sowie Grenzerfahrungen zu erleben. In einem Abhängigkeitsverhältnis befinden sich Personen, die z. B. auf die Unterstützung einer anderen Person angewiesen sind, z. B. in einer Eltern-Kind – Beziehung oder wenn eine Person Unterstützungsbedarfhat und mit persönlicher Assistenz lebt.

 


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Das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben

Internationales Recht

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / AEMR (1948)

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ - Freiheit, Gleichheit und Solidarität

Grundrechtscharta der Europäischen Union (2000)

  • Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit
  • Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
  • Beachtung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung

Istanbul Konvention

  • Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Artikel 1 1a, b, Artikel 15, 16)

UN-BRK

Artikel 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

„(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen“

„(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem alle geeigneten Maßnahmen, um jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern, indem sie unter anderem geeignete Formen von das Geschlecht und das Alter berücksichtigender Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien und Betreuungspersonen gewährleisten, einschließlich durch die Bereitstellung von Informationen und Aufklärung darüber, wie Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch verhindert, erkannt und angezeigt werden können…“

 

Deutsches Recht

 

Grundgesetz (1949)

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Niemand darf wegen seiner Behinderung diskriminiert werden
  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Gewaltschutzgesetz (2001)

  • Maßnahmen bei Gewalt und Androhung von Gewalt (z.B. Betretungsverbot für Wohnung, Wohnungsüberlassung, Annäherungsverbot)

Bürgerliches Gesetzbuch / BGB – Betreuungsrecht (1991)

      Für folgende Maßnahmen ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig:

  • freiheitsentziehender Unterbringung
  • freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Sozialgesetzbuch IX (2021)

  • Schutz vor Gewalt, z.B. in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung und bei der ambulanten Unterstützung
  • Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten

Wohn- und Teilhabesetz / WTG (2008, 2014, 2022)

  • Schutz der Menschen mit Behinderung vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
  • Freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts oder der rechtwirksamen Einwilligung des Menschen mit Behinderung zulässig

 

 


 

Weitere Links und News zum Thema Gewaltschutz

 

Info

Schulungsangebote

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der uns bisher bekannten Schulungsangebote zum Themenfeld Gewalt bzw. Gewaltschutz in Einrichtungen der Eingliederungshilfe:

Landesinitiative Gewaltschutz NRW_Meldungen bestehender Schulungsmaßnahmen (PDF Dokument)

Landesinitiative Gewaltschutz NRW_Meldungen bestehender Schulungsmaßnahmen (Word Dokument)