Änderungen BTHG 2020 | KSL.Münster Direkt zum Inhalt
EUTB mittendrin e.V.

2020 gelten neue Gesetze für Bewohner*innen von Einrichtungen
Was Betroffene und Betreuer*innen jetzt tun müssen!

Dienstag, 24. September 2019 um 18.30Uhr

Ort: EUTB mittendrin e.V., Luxemburger Str. 189-191, 50939 Köln

Teilnahme kostenlos

Referent: Gregor Rüberg, Betreuungsverein Lebenshilfe, Dortmund

 

Bewohner*innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben bisher alle Leistungen aus einer Hand von den Landschaftsverbänden bekommen. Dies ändert sich zum kommenden Jahr. Ab dem Januar 2020 müssen die Leistungen zur Grundsicherung (Miete, Ernährung, Kleidung) beim örtlichen Sozialamt beantragt werden, während die Fachleistungen der Eingliederungshilfe weiter vom Landschaftsverband bewilligt werden.

Betroffene und (ehrenamtliche) Betreuer*innen müssen jetzt handeln, Anträge stellen und den Wohnheimvertrag prüfen. Was genau zu tun und zu bedenken ist, wird an diesem Abend praxisnah und anschaulich erklärt.

Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache möchten, melden Sie dies bitte bis spätestens 18.9.2019 an unter info@mittendrin-koeln.de.

EUTB Logo