Das KSL Münster hat am 16.12. einen Vortrag zu den Themen Persönliches Budget und Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Universitätsklinikum Münster (UKM) gehalten.
„Es ist mir wichtig im Anschluss an meinen Vortrag mit den Zuhörern in den Austausch zu gehen, denn nur dann können sie auch etwas für ihre alltägliche Arbeit mitnehmen“, sagt Oliver Schneider, Referent des KSL Münster.
Mit dem Vortrag informierte das KSL Münster den Sozialdienst des UKM´s darüber, was die Mitarbeiter eines Krankenhauses tun können, um das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung zu fördern. In dem Zusammenhang gab es für die Mitarbeiter des UKM Informationen zum ‚Persönlichen Budget‘, zur individuellen Bedarfsfeststellung und es ging um die Frage „Was ändert sich ab 2020 durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG)?“.
„Die Mitarbeiter eines Krankenhauses sollten auf eine offene und barrierefreie Kommunikation mit den Patienten setzen. Sie sollten nicht über die Köpfe der Ratsuchenden entscheiden, sondern gemeinsam mit ihnen in das Gespräch der Teilhabeplanung einsteigen!“, sagt Oliver Schneider. Zusätzlich empfiehlt er mit den zuständigen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die in Nähe des Wohnorts der Patienten sind, zusammenzuarbeiten.
Im Anschluss an den Vortrag fand eine offene Fragerunde statt und es wurde die weitere Zusammenarbeit zwischen dem UKM und dem KSL Münster besprochen.
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