23.08.2019
Der Entwurf zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) sieht vor, dass beatmete Menschen mit ambulanter Intensiv-Pflege nur noch in absoluten Ausnahmefällen zuhause leben dürfen. Die konkreten Folgen des Gesetzesvorhabens erläutert Sie in ihrer Stellungnahme.
🔗 Links