Individuelle Beratung im Regierungsbezirk | KSL.Münster Direkt zum Inhalt

Individuelle Beratung im Regierungsbezirk

Bildausschnitte in gelben Kacheln der KSL.NRW zeigen eine Begrüßung per Handschlag, eine Ampel, einen Kompass, eine Hand die in eine Richtung weist, Tasten einer Tastatur und ein Beratungsgespräch.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB ®)

Die EUTB ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip Eine für alle. Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB ®-Beratungsangebote vor Ort wenden.

Die EUTB unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Kostenlos und bundesweit!

Wie berät die EUTB?

  • Im Vorfeld - z. B. vor Beantragung von Leistungen
  • Auf Augenhöhe – damit jeder selbstbestimmt entscheiden kann
  • Unabhängig von Trägern – die die Leistung erbringen oder zahlen
  • Ergänzend – zur Beratung anderer Stellen
  • Rat und Orientierung gebend
  • Nach individuellen Bedürfnissen

Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch die Beratung von Betroffenen für Betroffene.

Wo berät die EUTB?

Bundesweit sind mittlerweile über 500 Beratungsstellen eingerichtet worden, die auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden.

Weitere Informationen zur EUTB und direkte Beratungsangebote gibt es auf www.teilhabeberatung.de