Die KSL-Konkret #8 ist da: Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende | KSL.Münster Direkt zum Inhalt

Die KSL-Konkret #8 ist da: Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende

28.10.2024
Foto mehrer Ausgaben der KSL-Konkret #8

Menschen mit Behinderung haben unabhängig von ihrem Alter sowie der Art und Schwere ihrer Behinderung einen Rechtsanspruch auf das sogenannte Persönliche Budget (PB). Wie dieser Rechtsanspruch allgemein umgesetzt wird, haben die KSL.NRW bereits in der ersten Ausgabe der KSL-Konkret #1: Das Persönliche Budget – Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung umfassend erläutert. Klicken Sie hier für mehr Informationen zur KSL-Konkret #1.

Mit dieser neuen Broschüre mit dem Titel Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende legen die KSL.NRW den Fokus nun auf budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Damit möchten Sie insbesondere jungen Leistungsberechtigten, Eltern, Vormündern und rechtlichen Betreuer*innen einen komprimierten Überblick über diese Leistungen verschaffen. Auch die gewählten Praxisbeispiele, die Darstellung des Bewilligungsverfahrens sowie die Praxistipps in dieser Broschüre sind speziell auf die Zielgruppe – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung – ausgerichtet.

Das Persönliche Budget kann Familien mit Kindern mit Behinderung Gestaltungsspielräume im Alltag eröffnen. Durch die freiere Wahl der Leistungserbringer werden im Einzelfall flexiblere, passgenauere Lösungen für das Kind und die Angehörigen gefunden. Die Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung wird durch das Persönliche Budget gefördert, da sie (mit-)entscheiden können, von wem sie die Leistung in welcher Form zu welchem Zeitpunkt erhalten.

Die KSL-Konkret #8 richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern mit Behinderung, Elternvereine und -verbände, Beratungsstellen wie die EUTB, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (mit Behinderungen) wie Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen, Kinderkliniken und Kinderärzt*innen, Behörden wie Jugendämter sowie Träger der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus sind selbstverständlich alle interessierten Menschen herzlich eingeladen, einen Blick in die digitale Ausgabe zu werfen oder Expemplare zu bestellen.

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