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Online-Kundgebung "Gewalt und Gewaltprävention"

KSL Köln

Menschen mit Behinderung erleben Gewalt zu Hause, in Schulen, in Wohnheimen, in Werkstätten für behinderte Menschen und in vielen anderen Lebensbereichen. Dabei können die Formen der Gewalt von körperlicher, sexueller, psychischer bis hin zu struktureller Gewalt gehen. Täter*innen sind u.a. Angehörige, Pflege- und Betreuungspersonal und Mitbewohner*innen.

Gegen diesen Zustand protestieren wir im Zuge des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung:

Wann?   5. Mai 2020
Wo?       https://ksl-koeln.de/de/node/2841

Auf Grund der aktuellen Situation wird die Kundgebung online auf unserer Homepage stattfinden. Dort finden Sie ab dem 5. Mai Redebeiträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten in Videoform.

Auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung noch nicht ausreichend verbessert. Strukturelle Ausgrenzung wirkt auf die betroffenen Menschen besonders hart – das gilt vor allem für Frauen und Mädchen, denn sie sind doppelt so häufig Opfer von Gewalt wie Nichtbehinderte. Neuere Studien legen aber nahe, dass auch Männer mit Behinderung vermehrt Opfer von Gewalt sind. Das haben die Bielefelder Studien sowie die Speak-Studie detailliert aufgezeigt.

Zahlreicher Barrieren, selbst in Beratungs- und Schutzeinrichtungen und bei der Polizei, hindern betroffene behinderte Menschen daran, sich aus dieser Situation zu befreien.

Hierfür gibt es viele Gründe, z. B. weil Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen

  • die Angebote für Opfer von Gewalt  nicht kennen,
  • öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzen können,
  • Angst haben, alleine Hilfe zu suchen,
  • Angst vor den Folgen/Auswirkungen ihrer Anzeige haben,
  • ohne Assistenz nicht mit der Außenwelt kommunizieren können,
  • aufgrund von behinderungsbedingten Sprachproblemen nicht ernst genommen werden.

Diese Situation ist unannehmbar und muss sich dringend verändern, denn:

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1., Grundgesetz).

Deshalb ist es für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung dringend notwendig, dass es

  • Wirkungsvolle und gelebte Präventionskonzepte sowie Verfahrensleitlinien in Einrichtungen gibt
  • barrierefreie Möglichkeiten, um der Gewalt entfliehen zu können, wie z.B. behindertengerechte Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen für Männer , Anwendung von Gebärdensprache und Leichter Sprache gibt
  • Geeignete Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten zu den vorhandenen Schutz-, Beratungs- und Therapieangeboten geschaffen werden
  • Aktive Kooperationen der Behindertenhilfe mit Beratungsstellen initiiert werden, damit Beratung für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung schnell und einfach möglich ist
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